Ergotherapie: Vom Rezept zur Behandlung

Wie erhalte ich ein Rezept zur ergotherapeutischen Behandlung?

Sollten Sie die genannten Störungen / Auffälligkeiten bei sich oder ihrem Kind bemerken, gehen Sie bitte zu Ihrem Allgemein- oder Facharzt und schildern Sie diesem die Problematik. Der Arzt wird Ihnen nach erstellen einer Diagnose eine Verordnung zur ergotherapeutischen Behandlung ausstellen.

 

Ergotherapie kann in Einzel-/Gruppenbehandlung, oder als Hausbesuch verordnet werden.

Eine Therapie im häuslichen Bereich ist sinnvoll, wenn der Patient auf Grund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, in die Praxis zu kommen.

Wir führen Hausbesuche im Raum Erbendorf und Umgebung durch.

Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.

Nach Erhalt des Rezepts für eine ergotherapeutische Behandlung vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis per Telefon, E-Mail oder Fax.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen in meinen Praxisräumen gerne zur Verfügung.

 

unterschrift
Ihre Ramona Greger, Ergotherapeutin